Die Radio Equipment Directive (RED – EU Directive 2014/53/EU) ist seit 2016 aktiv und stellt Vorgaben an Funkgeräte, die von elektrischer Sicherheit bis hin zu elektromagnetischer Sicherheit reichen. Seit Februar 2022 ist der Artikel 3.3 (d), (e) und (f) in der Richtlinie ergänzt worden, worin weitere Anforderungen, mitunter an die Cyber Security der Produkte, gestellt werden. Um am 01.08.2025 weiterhin eine CE-Kennzeichnung tragen zu dürfen, müssen nun die Hersteller ihre Geräte dementsprechend anpassen. Hier erhalten Sie eine Übersicht zu diesen Forderungen:
Welche Produkte sind von der RED betroffen?
Die Anforderungen der RED gelten für alle funkenden Geräte, die direkt oder indirekt mit dem Internet verbunden werden können. Während dies zum einen Produkte für Endkonsumenten betrifft, wie Spielzeuge oder Smartphones, fallen unter anderem auch Maschinen und Komponenten aus der Industrie darunter. Im OT-Bereich sind hierbei IoT- und IIoT-Geräte, mitunter beispielsweise Steuerungen, Gateways und komplette vernetzte Maschinen betroffen.
Besonders durch die Eingrenzung der RED, dass auch Geräte, die indirekt eine Datenverbindung mit dem Internet herstellen können, werden viele Hersteller in der Industrie von der Richtlinie betroffen sein. So fällt beispielsweise eine funkende Anlage, die selbst keine Verbindung zum Internet aufbauen kann, auch unter die RED, wenn sie die Möglichkeit bietet, dass sie über beispielsweise ein Gateway mit dem Internet verbunden werden kann.
Welche Anforderungen müssen umgesetzt werden?
Die neuen wesentlichen Forderungen, die ab dem 01.08.2025 gelten, lassen sich in drei Bereiche aufteilen:
- Funkgeräte dürfen keine schädlichen Auswirkungen auf das Netz oder seinen Betrieb ausüben
- Funkgeräte, die in der Lage sind, personenbezogene Daten, Verkehrsdaten oder Standortdaten zu verarbeiten, müssen den Schutz dieser personenbezogenen Daten gewährleisten
- Funkgeräte zur Übertragung von Geld, monetären Werten oder virtuellen Währungen müssen Funktionen zum Schutz vor Betrug aufweisen
Die Anforderungen aus der RED sind hierbei ziemlich allgemein gehalten, um eine Anwendung auf die gesamte Breite der betroffenen Geräte abdecken zu können.
Wie kann die Umsetzung erfolgen?
Zur Einhaltung der RED wurde die Norm EN 18031 erstellt, die Ende Januar 2025 harmonisiert wurde. Das bedeutet, dass bei der Anwendung dieser Norm die Einhaltung der RED garantiert ist. Die jeweiligen Normenteile der EN 18031 decken hierbei die drei oben genannten Stichpunkte ab. So ist in der EN 18031-1 die Anwendung der RED zum Punkt, dass Funkanlagen keine schädlichen Auswirkungen auf das Netz oder seinen Betrieb haben dürfen. Dementsprechend ist es für Hersteller hilfreich, sich an dieser Norm zu orientieren, diese anzuwenden und das Vorgehen zu dokumentieren, um dies in seiner CE-Konformitätserklärung angeben zu können.
Die Klärung der Betroffenheit Ihrer Produkte von der RED, sowie Hilfe bei der Umsetzung der EN 18031 und Audits zur Verifizierung Ihrer RED-Konformität bieten wir Ihnen sehr gerne an – sprechen Sie uns an!